AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Vier Hufe für alle Fälle und unseren Kunden. Sie enthalten wichtige Informationen über den Reitunterricht, Zahlungsbedingungen, Stornierungsrichtlinien und Haftungsfragen. Die AGB sind darauf ausgerichtet, die Interessen beider Parteien zu schützen und für Klarheit und Transparenz zu sorgen. Bitte lesen Sie die AGB sorgfältig durch und kontaktieren Sie uns bei Fragen. Beachten Sie, dass die AGB von einem Rechtsexperten überprüft wurden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen der Reitschule Vier Hufe für alle Fälle (nachfolgend Betrieb genannt) und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.
2. Gegenstand der Vereinbarung
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Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht.
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Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitschüler in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt.
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Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
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Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen.
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Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.
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Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Reitlehrern.
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Eine Gruppenstunde dauert 90 Minuten, eine Einzelstunde 30 Minuten, eine Longenstunde 20 Minuten
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Für den Unterricht stehen ein Reitplatz und Gelände zur Verfügung
3.Risiko und Haftung
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Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr.
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Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten von Pferden nicht immer vollständig vorhersehbar ist. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen lediglich für Unfälle und Schäden haften, die während des Aufenthalts im Stall, auf dem Reitgelände oder im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports entstehen, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der verantwortlichen Personen zurückzuführen sind.
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Jegliche Haftung ist bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ausgeschlossen.
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Haftungsansprüche müssen umgehend und unverzüglich nach dem Eintritt des Schadensereignisses angemeldet werden.
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Der Betrieb übernimmt keine Haftung für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder anderen Wertgegenständen.
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Der Aufenthalt auf dem Gelände der Reitschule Vier Hufe für alle Fälle erfolgt auf eigene Gefahr.
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Die Reitschule „Vier Hufe für alle Fälle“ übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die dem Reitschüler und/oder den ihn begleitenden erziehungsberechtigten, sonst wie vertretungsberechtigten Personen und/oder anderen Begleitpersonen während des Aufenthalts in der Reitschule „Vier Hufe für alle Fälle“, im Umgang mit den Tieren und/oder bei der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen der Reitschule entstehen, unabhängig davon, auf welcher tatsächlichen oder rechtlichen Grundlage diese Schäden beruhen.
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Das Reiten und der Umgang mit den Pferden erfolgen auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Reitschüler, Besucher oder Begleitpersonen wird nicht übernommen. Pferde sind Lebewesen, deren Verhalten niemals vollständig vorhersehbar ist – dies sollten sich alle Personen, die mit unseren Pferden umgehen, bewusst machen.
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Reitschülern wird daher empfohlen, eine private Unfallversicherung abzuschließen.
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Eltern tragen die Verantwortung für ihre Kinder während des Aufenthalts auf dem Gelände der Reitschule „Vier Hufe für alle Fälle“. Eine Betreuung der Reitschüler ist ausschließlich während der gebuchten Reitschulzeit gewährleistet. Das Betreten des Futter-, Späne- und Heulagers ist ausdrücklich untersagt.
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Reitplatz, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet.
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Fremde Hunde von Reitschülern und Besuchern sind auf dem Gelände der Reitschule „Vier Hufe für alle Fälle“ stets an der Leine zu führen. Der Hundebesitzer haftet für sein Tier und muss sicherstellen, dass die Pferde durch den Hund nicht erschreckt oder gefährdet werden.
4.Wichtiges zu den Reitstunden
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Alle Reiter sind verpflichtet, während des Reitens einen Reithelm zu tragen, der den aktuell gültigen Euronormen entspricht.
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Diese können entweder selbst mitgebracht werden oder stehen bei Bedarf zur Verfügung.
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Zudem ist das Tragen folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts verpflichtend: Reithose sowie feste Schuhe oder Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen.
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Reitschüler/innen und ihre Sorgeberechtigten bestätigen, dass sie sowohl körperlich als auch geistig in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Sollte es gesundheitliche oder andere Einschränkungen geben, die den praktischen Unterricht beeinflussen könnten, sind diese vorab mitzuteilen.
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Zum Wohle unserer Pferde gilt eine maximale Gewichtsgrenze von 80 Kilogramm für Reiter.
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Das Aufsteigen ist erst erlaubt, wenn dies der Reitlehrer ausdrücklich gestattet.
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Der Reitschüler hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Pferd, die Zuteilung erfolgt durch den Reitlehrer.
5. Buchung und Stornierung
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Reitstunden können einzeln nach freien Terminen im Online-Buchungssystem reitbuch.com gebucht oder als Monatsabo abgeschlossen werden.
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Zudem besteht die Möglichkeit Stunden telefonisch oder per Whatsapp zu vereinbaren.
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Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, ist die Stornierung frühestmöglich über das Online-Buchungssystem vorzunehmen, um den Platz für andere Teilnehmer freizugeben.
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Erfolgt die Stornierung einer individuell gebuchten Reitstunde rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (48 Stunden vor dem Termin), wird das eingesetzte Guthaben gutgeschrieben und kann für künftige Buchungen verwendet werden. Eine Auszahlung des Guthabens ist ausgeschlossen.
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Wird ein Stammplatz im Rahmen eines Reitabos storniert, besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Als Kulanz können jedoch rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (48 Stunden vor dem Termin) stornierte Termine innerhalb der jeweiligen ursprünglichen Woche oder der darauf folgenden Woche nachgeholt werden, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind.
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Sind keine Ersatztermine verfügbar oder können diese nicht wahrgenommen werden, verfällt die Möglichkeit zum Nachholen automatisch. Das Verschieben von Terminen ist als Kulanzregelung anzusehen und begründet keinen rechlichen Anspruch.
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Bei kurzfristigen Absagen nach Ablauf der Stornofrist oder bei Nichtabsagen wird die Reitstunde vollständig berechnet.
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Sollte die Reitschule „Vier Hufe für alle Fälle“ eine Stunde kurzfristig oder längerfristig absagen, beispielsweise aufgrund von Urlaub, Krankheit eines Pferdes oder anderen Gründen, wird der entsprechende Termin storniert und den Schülern der gezahlte Betrag für die betroffene Stunde zurückerstattet.
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Grundsätzlich findet der Reitunterricht auch an Feiertagen regulär statt. Ausnahmen hiervon, wie beispielsweise an den Weihnachtsfeiertagen, werden von der Reitschule rechtzeitig bekannt gegeben
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Bei unzumutbaren Witterungsverhältnissen wie starkem Regen oder Schneetreiben kann eine Reitstunde auch in eine gleichwertige Theoriestunde umgewandelt werden. Diese Entscheidung liegt im Ermessen der Reitschule Vier Hufe für alle Fälle.
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Wird eine Reitstunde aufgrund höherer Gewalt abgesagt bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Reitstunde durch den Reitschüler bestehen.
6. Bezahlung
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Die Vergütung erfolgt gemäß der aktuellen Preisliste.
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Sollten Änderungen an den Preisen vorgenommen werden, werden diese rechtzeitig bekannt gegeben.
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Das Reitabo ist vom Reitschüler bis spätestens zum 4. eines Monats zu bezahlen und umfasst eine Reiteinheit pro Woche zu einem festgelegten Termin (Stammplatz)
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Die monatlichen Kosten basieren auf einer Mischkalkulation und berücksichtigen die durchschnittliche Anzahl an Unterrichtsterminen im Jahr.
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Für Monate mit fünf möglichen Unterrichtsterminen fallen keine zusätzlichen Kosten an.
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Ebenso wird der Preis nicht reduziert, wenn durch Ferien oder Feiertage weniger Termine innerhalb eines Monats stattfinden
7.Kündigungsfrist
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Ein Reitschulabovertrag beginnt mit der Abgabe des Anmeldebogens und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Quartalsende und ist dem Betrieb schriftlich mitzuteilen